Um die Schöpfer von ausschließlich handgefertigten Holzschnitzereien zu schützen, hat die Handelskammer Bozen beschlossen, die Anwendung dieses Arbeitsverfahrens zu bescheinigen. Diese Bescheinigung erfolgt durch die Anbringung einer ordnungsgemäß registrierten Schutzmarke auf dem Gegenstand und die Ausstellung eines Zeugnisses, welches die vollständige und ausschließliche Handarbeit nachweist.
Die Marke, die gefordert werden muss, besteht aus einem Metallplättchen, welches die Aufschrift ENTIRELY HAND CARVED – AUSSCHLIEßLICH HANDGESCHNITZT trägt. Nach beendeter Vorbereitung (Zuhauen) wird die Marke auf dem Sockel der Schnitzerei angebracht. Die Anbringung der Marke erfolgt durch einen von der Handelskammer Bozen beauftragten Experten. Nach Vollendung des Werkes und genauer Prüfung stellt der Experte das entsprechende Zeugnis aus. Dieses ist ein fortlaufend nummeriertes, amtliches Dokument der Handelskammer und enthält alle zur Kennzeichnung erforderlichen Angaben.
Ferdinand Stuflesser 1875 bürgt eigenständig dafür, dass die bestellte Statue bzw. die Kreation 100% handgefertigt ist. Der Kunde kann dank der Bilder welche während der Realisierung der Statue aufgenommen und zugeschickt werden, diese Technik „direkt“ miterleben. Dank dieser Handarbeit ist es uns auch möglich jeglichen Kundenwunsch/Idee zu schnitzen, ein weiterer Beweis, dass alles per Hand geschnitzt wird.
Dennoch kann die kostenlose Marke beantragt werden: dies muss aber vor der Realisierung mitgeteilt werden.