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DER GÜTESIEGEL DER HOLZSKULPTUR
Schutzmarke für vollständig und ausschließlich handgearbeitete Holzschnitzereien
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Um die Schöpfer von ausschließlich handgefertigten Holzschnitzereien zu schützen, hat die Handelskammer Bozen beschlossen, die Anwendung dieses Arbeitsverfahrens zu bescheinigen. Diese Bescheinigung erfolgt durch die Anbringung einer ordnungsgemäß registrierten Schutzmarke auf dem Gegenstand und die Ausstellung eines Zeugnisses, welches die vollständige und ausschließliche Handarbeit nachweist.
 
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   Die Marke, die gefordert werden muss, besteht aus einem Metallplättchen, welches die Aufschrift ENTIRELY HAND CARVED - AUSSCHLIEßLICH HANDGESCHNITZT trägt. Nach beendeter Vorbereitung (Zuhauen) wird die Marke auf dem Sockel der Schnitzerei angebracht. Die Anbringung der Marke erfolgt durch einen von der Handelskammer Bozen beauftragten Experten. Nach Vollendung des Werkes und genauer Prüfung stellt der Experte das entsprechende Zeugnis aus. Dieses ist ein fortlaufend numeriertes, amtliches Dokument der Handelskammer und enthält alle zur Kennzeichnung erforderlichen Angaben.
 
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